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Eheschließung im Bundesstaat Mississippi
Dokumente, Gebühren und weitere Informationen
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.a.m.) erfüllt sein.
Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im Staat Mississippi trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Bitte informieren sie sich über die jeweiligen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde, da diese je nach „County“ unterschiedlich sein können.
Allgemein gilt:
Identitätsnachweis
Sie müssen ihre Identität durch ein Ausweisdokument nachweisen können (Reisepass). Zudem kann es sein, dass Sie aufgefordert werden eine Geburtsurkunde (englische Übersetzung) vorzulegen. Bringen Sie daher am besten eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte, ins englische übersetzte Kopie ihrer Geburtsurkunde mit.
Darüber hinaus müssen Sie die Adresse ihrer Eltern sowie den Geburtsnamen der Mutter vorlegen.
Gleichgeschlechtliche Ehen
Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ist möglich.
Vorangegangene Eheschließungen
Wenn die vorangegangene Scheidung weniger als 6 Monate zurückliegt, muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden.
Wartezeiten
Eine Wartezeit besteht grundsätzlich nicht.
Gebühr
Die Gebühr in Mississippi variiert je nach County.
Alter
Das Mindestalter für eine Eheschließung ohne elterliche Beteiligung beträgt 21 Jahre. Darunter ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Männer jüngeren Alters als 17 Jahre, Frauen jüngeren Alters als 15 Jahre, können grundsätzlich nicht heiraten. Jedoch kann auch hiervon eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Eltern ihr Einverständnis erklären.
Sonstiges
Die „Marriage License“ ist dreißig Tage gültig. Sie kann nur im Staate Mississippi benutzt werden.
Sie müssen mindestens einen Monat vor Ihrer Trauung die „Marriage License“ beantragen.
Sie müssen diese zusammen mit ihrer Verlobten beantragen. Auch muss bei der Beantragung der Marriage License bereits ein Trauzeuge zugegen sein, der ihre Unterschrift auf dem Antrag bezeugt.
Die Braut muss bereits im Antrag ihren Ehenamen angeben.
Die sog. „Handschuhehe“, d.h. Eheschließung durch Stellvertretung, ist nicht möglich.
Für die Eheschließung ist die Vorlage eines max. 30 Tage alten Blut-Testes erforderlich, der bescheinigen muss, dass beide Verlobte nicht an Syphilis erkrankt sind. Der Test kann bei jedem Landes- oder Bundeslabor gemacht werden, das beim U.S. Department of Health and Human Services registriert ist.
Kopie der Heiratsurkunde
Mississippi Vital Records P.O. Box 1700
Jackson, MS 39215-1700
Telefon: (601) 576-7450
Ehenamensrecht
Da bei Eheschließung in Mississippi keine Namenserklärung vor dem Standesbeamten abgegeben wird, muss für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung abgegeben werden, sofern eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich gewünscht ist. Eine Ausstellung des „Marriage Certificates“ auf den neuen Namen kommt einer Namensänderung nicht gleich.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 2017