Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung im Bundesstaat Georgia

Artikel

Dokumente, Gebühren und weitere Informationen

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.a.m.) erfüllt sein.

Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im Staat Georgia trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Bitte informieren sie sich über die jeweiligen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde, da diese je nach „County“ unterschiedlich sein können.


Allgemein gilt:

Identitätsnachweis
Sie müssen ihre Identität durch zwei Dokumente nachweisen können (Reisepass und Geburtsurkunde). Zudem kann es sein, dass Sie aufgefordert werden eine englische Übersetzung der Geburtsurkunde vorzulegen. Bringen Sie daher am besten entweder eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte, ins englische übersetzte Kopie ihrer Geburtsurkunde mit.

Gleichgeschlechtliche Ehen
Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ist möglich.

Vorangegangene Eheschließungen
Bei einer vorangegangenen Scheidung muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden. Zudem müssen Sie damit rechnen, eine englische Übersetzung des Scheidungsurteils vorzulegen.

Wartezeiten
Es gibt keine Wartezeiten.

Gebühr
Die Gebühr in Georgia liegt bei $56.00. Manche Bezirke akzeptieren nur Bargeld als Zahlungsmittel.
Wenn man vorher einen „vorehelichen Kurs“ belegt (der Kurs muss von beiden Verlobten mindestens zwölf Monate vor dem Antrag auf Eheschließung belegt worden sein, er umfasst 6 Zeitstunden und vermittelt relevante Fragen wie gemeinsame Finanzierung, Konfliktbehandlung etc.), liegt die Gebühr bei $16.00. Die Belegung des Kurses muss durch ein offizielles Dokument belegt werden. Zusätzlich kostet eine beglaubigte Kopie der Marriage License $10.00 und eine weitere beglaubigte Kopie der Marriage License für die Social Security Administration ebenfalls $10.00.

Alter
Das Mindestalter für eine wirksame Eheschließung beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Lebensjahr ist jedoch die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig. Eine Ausnahme von dem Erfordernis der schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern bildet die Schwangerschaft der minderjährigen Braut.

Sonstiges
Die „Marriage License“ ist unbegrenzt gültig. Sie kann jedoch nur im Staat Georgia verwendet werden.
Sie müssen mindestens einen Monat vor Ihrer Trauung die „Marriage License“ beantragen.
Sie müssen diese zusammen mit ihrer Verlobten beantragen. Auch muss bei der Beantragung der Marriage License bereits ein Trauzeuge zugegen sein, der ihre Unterschrift auf dem Antrag bezeugt.
Eine sog. „Handschuhehe“ (Eheschließung durch Stellvertretung) ist nicht möglich.

Kopie der Heiratsurkunde
Vital Records
2600 Skyland Drive NE Atlanta, GA 30319-3640
Telefon: (404) 679-4701

Ehenamensrecht
Da bei Eheschließung in Georgia keine Namenserklärung vor dem Standesbeamten abgegeben wird, muss für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung abgegeben werden, sofern eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich gewünscht ist. Eine Ausstellung des „Marriage Certificates“ auf den neuen Namen kommt einer Namensänderung nicht gleich.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Stand: 2017


nach oben