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Adresse und Öffnungszeiten
Hier finden Sie alle Informationen, die vor der Anreise zum Generalkonsulat hilfreich sind, wie Öffnungszeiten und die Adresse.
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
676 North Michigan Avenue - Suite 3200 Chicago, IL 60611-2804 | |
Telefonzeiten in Pass- und Visumangelegenheiten: Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Anrufe mit Pass- und Visafragen außerhalb dieser Telefonzeit können nicht entgegen genommen werden. | |
Telefon | +1-312-202-0480 |
Fax | +1-312-202-0466 +11-49-30-1817-67216 |
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass Sie für rechtliche und konsularische Angelegenheiten im Generalkonsulat Chicago einen Termin vereinbaren müssen. Benutzen Sie hierfür bitte unser Fragen zu Rente/Wiedergutmachung können auch weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr ohne vorherige Terminabsprache bearbeitet werden.
Telefonzeiten in Pass- und Visumangelegenheiten: Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Anrufe mit Pass- und Visafragen außerhalb dieser Telefonzeit können nicht entgegen genommen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass das Rechts- und Konsularreferat aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden E-Mails nur diejenigen Anfragen bearbeiten kann, bei denen sich die Antwort nicht aus dem Informationsangebot von Germany.info ergibt. Wir bitten Sie daher herzlich, das umfassende Informationsangebot zu nutzen. |
Wichtiger Hinweis: Aus Platzgründen kann der Zugang zum Generalkonsulat nur Personen gewährt werden, deren persönliche Anwesenheit zur Antragstellung erforderlich ist. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin im Generalkonsulat auch keine Gepäckstücke oder ähnliches mit. Es besteht keine Möglichkeit Gepäck aufzubewahren.
Einzelheiten zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.
Visa | Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie (nur in englischer Sprache) hier. |
Reisepass | Informationen zur Beantragung eines Reisepasses finden Sie hier. |
Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigungen von Fotokopien, Führerschein-Bescheinigungen | Informationen bzgl. unterschiedlicher Beglaubigungen finden Sie hier. |
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten | Informationen rund um das Thema Staatsangehörigkeit finden Sie hier. |
Notarielle Beurkundungen in Erbschafts-, Vaterschafts- oder Grundstücksangelegenheiten | nur nach Terminvereinbarung - nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Generalkonsulat auf. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular. Informationen bzgl. notarieller Beglaubigungen finden Sie hier. |
Rente/Wiedergutmachung | keine Terminvereinbarung erforderlich, Öffnungszeiten montags bis freitags 9:00 - 11:30 Uhr. Mehr Information finden Sie hier. |
Das Generalkonsulat ist im Jahr 2018 an folgenden deutschen und US-amerikanischen Feiertagen geschlossen:
Montag | 1. Januar | Neujahr |
Montag | 15. Januar | Martin Luther King Jr. Day |
Freitag | 30. März | Karfreitag |
Montag | 2. April | Ostermontag |
Montag | 21. Mai | Pfingstmontag |
Montag | 28. Mai | Memorial Day |
Mittwoch | 4. Juli | Independence Day |
Montag | 3. September | Labor Day |
Mittwoch | 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
Donnerstag | 22. November | Thanksgiving |
Dienstag | 25. Dezember | 1. Weihnachtstag |
Mittwoch | 26. Dezember | 2. Weihnachtstag |
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Sie für rechtliche und konsularische Angelegenheiten im Generalkonsulat Chicago einen Termin vereinbaren müssen. Benutzen Sie hierfür bitte unser
Fragen zu Rente/Wiedergutmachung können auch weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr ohne vorherige Terminabsprache bearbeitet werden.
Wichtiger Hinweis: Aus Platzgründen kann der Zugang zum Generalkonsulat nur Personen gewährt werden, deren persönliche Anwesenheit zur Antragstellung erforderlich ist. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin im Generalkonsulat auch keine Gepäckstücke oder ähnliches mit. Es besteht keine Möglichkeit Gepäck aufzubewahren.
Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns im Falle eines Notfalls eines deutschen Staatsangehörigen in Kontakt treten.
Alle Deutschen, selbst wenn sie nur vorübergehend im Amtsbezirk des Generalkonsulats Chicago wohnen, können sich in eine sog. Deutschenliste (Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes) aufgenommen werden.