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Eheschließung in Arizona
Mindestalter
Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Das Alter ist durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen (Ausländer müssen sich durch ihren Reisepass ausweisen). Verlobte unter 16 Jahren bedürfen einer Zustimmung des Gerichts, 16 - 18jährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu ihrer Eheschließung.
Nicht die Ehe miteinander eingehen können Verwandte in gerader Linie, Bruder und Schwester, Onkel und Nichte, Tante und Neffe. Cousins und Cousinen dürfen nur heiraten, sofern Sie entweder über 65 Jahre alt sind oder ein gerichtlicher Nachweis besteht, dass sie keine Kinder bekommen können.
Ein Gesundheitszeugnis wird nicht verlangt.
Heiratserlaubnis
Die Verlobten müssen gemeinsam mit Altersnachweis (Reisepass) in einem der Büros für Heiratsgenehmigungen (Marriage License Bureau) eine Heiratslizenz beantragen. Dies geschieht bei den County Clerks (entspricht dem deutschen Standesamt) der verschiedenen Counties:
APACHE County |
COCHISE County |
COCONINO County |
GILA County |
GRAHAM County |
GREENLEE County |
LA PAZ County |
Honorable Michael K. Jeanes |
MOHAVE County |
NAVAJO County |
PIMA County |
PINAL County |
SANTA CRUZ County |
Honorable Jeanne M. Hicks |
YUMA County |
Dabei müssen die Ehewilligen die Richtigkeit ihrer Angaben zur Person mit Eid bestätigen. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Der Antrag auf Erteilung einer Heiratserlaubnis wird im Regelfall am gleichen Tag bearbeitet. Die Heiratserlaubnis hat 1 Jahr Gültigkeit und kann überall in Arizona verwendet werden.
Die Gebühr für die Heiratserlaubnis beträgt 72,--US-$.
Eheschließung
Die Ehe kann aufgrund der Heiratserlaubnis (Marriage License) von einem Friedensrichter, Richter eines Gerichts, einem Geistlichen oder einer zur Eheschließung ermächtigten Person geschlossen werden. Die Eheschließung muss in Gegenwart von zwei Zeugen erfolgen; zivile und religiöse Trauungen haben in Arizona gleiche Rechtskraft. Wenn die Erfordernisse erfüllt sind, besteht praktisch keine Wartezeit.
Heiratsurkunde
Die auf der Rückseite der Heiratslizenz bestätigte Eheschließung ist noch nicht die standesamtlich eingetragene Urkunde. Es muss vielmehr eine beglaubigte Ablichtung der Heiratsurkunde (Certified Copy of the Marriage Certificate) beantragt werden, die vom Clerk of the Superior Court des Counties ausgestellt wird, in dem die Heirat stattgefunden hat. Die Gebühr beträgt 26,-- US-$ zzgl. bis zu 5 US-$ Kopier- und Versandkosten.
Zum Rechtsverkehr in Deutschland dient die beglaubigte Ablichtung der Heiratsurkunde in Verbindung mit einer Apostille. Gegen Zahlung einer Gebühr von 3,--US-$ wird eine
Apostille erteilt durch den
Secretary of State
1700 West Washington, 7th Floor
Phoenix, AZ 85007-2808
USA.
Tel.: +1 800 458 5842 oder +1 602 542 4285
Eine Legalisation durch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Los Angeles erfolgt nicht.
Gegen Vorlage der notwendigen Dokumente kann beim zuständigen Standesamt in Deutschland ein Antrag auf Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister gestellt werden.