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Nothilfe für Deutsche

Hilfe in Notfällen

Rettungsring, der an einer gekachelten Wand hängt.
Hilfe© colourbox.de

Jährlich unternehmen tausende deutsche Touristen eine Reise in die USA. Nicht wenige geraten dabei unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen. Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht.

Auswärtiges Amt: Nothilfe im Ausland

Möglichkeiten der Geldüberweisung in die USA


Notfall-Kontakt zu den deutschen Vertretungen in den USA

Deutschland unterhält in den USA neun Auslandsvertretungen mit festgelegtem Amtsbezirk. Welche von den neun deutschen Vertretungen in den USA Ihnen behilflich sein kann, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatsfinders

Bei Notfällen außerhalb der regulären Dienstzeiten:

Wir unterhalten für Sie einen zentralisierten USA-weiten Rufbereitschaftsdienst, den Sie in dringenden Notfällen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten über die Botschaft Washington unter folgender Rufnummer erreichen: (+1) 202 298 4000. Bitte beachten Sie, dass dieser Bereitschaftsdienst keine allgemeinen Anfragen, etwa zu Pass oder Visa, beantworten kann.


Wenn Sie außerhalb der Dienstzeiten einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ benötigen, nehmen Sie zunächst Kontakt zu der Fluggesellschaft auf, mit der Sie nach Deutschland zurückreisen. Bisweilen akzeptiert die Fluggesellschaft auch Ihren deutschen Personalausweis zur Beförderung nach Deutschland. Sollte dies nicht der Fall sein, verschieben Sie Ihren Rückflug bitte auf einen späteren Zeitpunkt .


Informieren Sie die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Auslandsvertretung per Mail, dass Sie am ersten Tag, an dem die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Auslandsvertretung öffnet, dort vorsprechen werden, um den „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ zu beantragen. Für die Identitätsprüfung bringen Sie bitte eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, das ausgefüllte Antragsformular, die Verlustanzeige bei der hiesigen Polizei sowie ein Passfoto und Bargeld für die Gebührenzahlung mit (je nach Fall ca. 30,-- EUR, zahlbar in US-Dollar).


Sofern Sie sich an einem Ort befinden, an dem ein Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin tätig ist, kann ggf. auch dort eine Reiseausweis ausgestellt werden; setzen Sie sich zu den Öffnungszeiten mit dem Büro des HK/der HKin in Verbindung.


Elefand Deutschenliste

Deutschenliste zur Krisenvorsorge
Deutschenliste zur Krisenvorsorge© Auswärtiges Amt

Alle Deutschen, die im Ausland leben, konnten auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden. Mehr Informationen finden Sie hier.

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