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Staatsangehörigkeit

Alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträge werden durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln bearbeitet, das für die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anliegen von im Ausland lebenden Personen zuständig ist. Die Botschaft und Generalkonsulate in den USA sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und leiten Ihre Anträge an das BVA weiter.

Bitte kontaktieren Sie bei weiteren Fragen die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung, die Sie mit Hilfe des Konsulatsfinders herausfinden. Bitte verwenden Sie bei komplexen Sachverhalten, die mehrere Generationen umfassen, den Fragebogen zur Staatsangehörigkeit.

Konsulatsfinder

Fragebogen zur Staatsangehörigkeit




FAQ des Auswärtigen Amts zum Staatsangehörigkeitsrecht

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Fragen & Antworten© picture-alliance/chromorange

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier.

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