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Reisepass und Personalausweis

Neuer Reisepass vorgestellt
Ein Musterexemplar zeigt am 23.02.2017 in Berlin den neuen Reisepass für Deutschland bei der Vorstellung im Innenministerium. Der neue Pass ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgerüstet.© picture alliance / Michael Kappe

Nur für deutsche Staatsangehörige

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Passbeantrag unbedingt vorab einen Termin über das Online-Terminvergabesystem bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung vereinbaren müssen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der begrenzten Kapazitäten Anträge von Personen, die ohne Termin erscheinen, nicht entgegengenommen werden können. Gelangen Sie hier zur Terminvereinbarung.

Um herauszufinden, welche Auslandsvertretung zuständig für die Annahme Ihres Reisepassantrages ist, benutzen Sie bitte unseren Konsulatsfinder.

Ebenfalls können einige Honorarkonsuln Passanträge entgegen nehmen. Bitte kontaktieren Sie den zuständigen Honorarkonsul direkt zur Vereinbarung eines Termins. Mehr Informationen finden Sie unter Passbeantragung über den Honorarkonsul.

Wichtige Hinweise

Der deutsche Reisepass enthält einen Chip, auf dem die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Dies gilt für alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Es ist aus diesem Grund zwingend erforderlich, dass Sie bei Beantragung Ihres Reisepasses persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen. Reisepassanträge, die per Post eingehen, können nicht bearbeitet werden.

Die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie:

  • das Antragsformular vollständig ausfüllen,
  • die richtigen Passfotos einreichen (s. Musterbeispiele und Schablone) und
  • alle antragsbegründenden Unterlagen beifügen.

Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten. In bestimmten Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel, wenn Ihr Reisepass schon jahrelang abgelaufen ist.

ACHTUNG: Reisepassanträge, bei denen die Namensführung nicht geklärt ist, können nicht bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie vor Passbeantragung eine Namenserklärung abgeben müssen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie seit Ihrer letzten Passausstellung geheiratet und den Familiennamen Ihres Ehegatten angenommen haben. Eine Namenserklärung kann beispielsweise auch erforderlich sein, wenn Sie für Ihr Kind den ersten Reisepass beantragen und die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Detaillierte Informationen und Hinweise finden Sie auf unserer Webseite Informationen zum Namensrecht.

Sollten Sie namensrechtliche Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die für Sie zuständige Auslandsvertretung über das Kontaktformular wenden.

Weiterführende Hinweise

Haben sie eine Frage? Schauen Sie doch, ob Sie die Antwort nicht bequem im Fragenkatalog nachlesen können, den wir für Sie zusammengestellt haben.

FAQs

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