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Informationen für den Notfall

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Paßverlust Das Generalkonsulat kann während des Bereitschaftsdienstes einen Rückkehrausweis nach Deutschland ausstellen, wenn dies unumgänglich ist. Dieses Dokument berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland. Sollten Sie weitere Länder bereisen wollen, müssen wir Sie bitten, sich bis zum nächsten Arbeitstag zu gedulden.
Sofern Sie noch im Besitz eines Personalausweises sind, können Sie auch mit diesem Dokument mit einigen Fluglinien (nur Direktflug nach Deutschland) die USA verlassen und in Deutschland einreisen. Bitte immer erst vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob nur der Personalausweis akzeptiert wird. Abgelaufene Europapässe werden noch bis zu einem Jahr nach Ablaufdatum zum Grenzübertritt in Deutschland anerkannt.

Geld- oder Kreditkartenverlust
Sollten Ihre Bank- oder Kreditkarten abhanden gekommen sein, so können Sie diese unter folgender Telefonnummer sperren lassen:

EC-Bankkarten

011-49-69-74 09 87

Visa

1-800-336-8472 oder 1-800-847-2911

Eurocard / Mastercard

1-800-826-2181

American Express

1-800-528-4800

Sollten Sie schnell und zuverlässig Bargeld benötigen, so bietet sich das Überweisungssystem der „Western Union Bank“ an. Überweisungen von Deutschland aus sind möglich bei:

--allen Geschäftsstellen der Reisebank AG und CashExpress GmbH an fast allen großen Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen, die meist an 7 Tagen in der Woche geöffnet sind. ReiseBank

--vielen Filialen der Volks- und Raiffeisenbanken, diese reichen den Auftrag an die ReiseBank AG weiter.

--den Filialen der deutschen Postbank (dort genannt Postbank Minuten Service).

Hotline Tel-Nr:

Deutsche Postbank

011-49-180 30 40 600 oder 011-49-180 30 50 500

Deutsche ReiseBank

011-49-180 52 25 822

Auszahlungen erfolgen in hiesigen Western Union Filialen Adressen unter

www.reisebank.de gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, der auszahlungsrelevanten Daten und falls vorhanden, der Money Transfer Control Number (MTCN).

Verhaftungen
Sollten Sie als deutscher Staatsangehöriger in den USA verhaftet werden, so haben Sie das Recht umgehend mit einem Konsularbeamten zu sprechen. Dies kann entweder durch Benachrichtigung durch die Behörden (auf Ihr Bitten) oder aber durch Ihren direkten Anruf geschehen. Während der Dienststunden nehmen wir diesbezüglich R-Gespräche, die von Justizbehörden ausgehen, an. Dieser Service steht leider während des Bereitschaftsdienstes technisch nicht zur Verfügung.
Das Generalkonsulat kann Sie nur generell beraten. Wir können Sie jedoch weder bei hiesigen Behörden oder Gerichten rechtlich vertreten noch Ihre anwaltliche Vertretung bezahlen.

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