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Eheschließung im Bundesstaat Pennsylvania

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Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Deutsche - auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA - können sich im Staate Pennsylvania trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom Clerk of the Circuit's Court jedes County im Staate Pennsylvania erteilt.

Zur Beantragung der „Marriage License“ legen die Verlobten, die beide anwesend sein müssen, ihren Reisepass vor (bei US-Amerikanern: social security number) und füllen einen Antrag im Circuit's Court aus, über den innerhalb von 3 Tagen entschieden wird (Gebühr ca. US-$ 40,-). Von diesem Erfordernis kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Bei Geschiedenen bedarf es in einigen Counties der Vorlage des Scheidungsurteils, bei Verwitweten der Vorlage der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, die deutschen Urkunden mit einer sog. Apostille von der hierfür zuständigen innerdeutschen Behörde versehen zu lassen. Bitte erfragen Sie bei der die Urkunden ausstellenden Behörde (Standesamt, Familiengericht etc), durch wen die Apostille im jeweiligen Amtsbezirk erteilt wird.

Geburtsurkunden der Antragsteller oder ihrer Eltern sind nicht erforderlich.


Ist die Eheschließung in Deutschland gültig?

Eine nach dem Ortsrecht formgültig geschlossene Ehe gilt auch nach deutschem Recht als formgerecht eingegangen. Es bedarf keiner Nachbeurkundung in der Bundesrepublik Deutschland.


Behörden in Deutschland, denen die Heiratsurkunde vorgelegt wird, können auf der Vorlage einer Apostille bestehen. Es wird daher dringend empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des US-Aufenthalts und nicht erst später von Deutschland aus mit einer Apostille versehen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einholung der Apostille das so genannte „long form marriage certificate for foreign use“ benötigen.


Hinweise zur Namensführung nach der Eheschließung

Nach deutschem Recht können bei einer Eheschließung können die Ehegatten auf Befragen des Standesbeamten bestimmen, welchen Familiennamen sie in der Ehe führen wollen.

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