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14.08.2020 - Artikel

Coronavirus:

Im Einzelfall können Sie Ihren Antrag ggfs. per Post übersenden. Das Angebot der Konsularabteilung finden Sie hier. Kontaktieren Sie das Generalkonsulat bitte nur, wenn Sie weitergehende Fragen haben.

Zum Schutz der Besucher/-innen und Mitarbeiter/-innen des Generalkonsulat ist der Warteraum unter Berücksichtigung des Mindestabstands eingerichtet worden. Zusätzliche Wartezonen befinden sich vor dem Warteraum.

Zugang zum Generalkonsulat wird unter Einhaltung folgender Voraussetzungen gewährt:

  • Tragen einer Gesichtsmaske oder Gesichtsschutz
  • Kommen Sie frühestens 10 Minuten vor dem reservierten Termin zum Generalkonsulat
  • Seien Sie pünktlich zur Durchführung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, bevor Ihnen Zugang zum Grundstück des Generalkonsulats gewährt werden kann
  • Zugang erhält nur der-/diejenige, der/die den Termin gebucht hat. Minderjährige müssen durch Sorgeberechtigte begleitet werden, Begleitpersonen für Kunden, die auf Hilfe angewiesen sind, können zugelassen werden
  • Wenn Sie COVID-19-Symptome in den vergangenen 14 Tagen vor Ihrem Termin gehabt haben, kann Zugang zum Generalkonsulat nicht gewährt werden
  • Temperaturmessung vor Zutritt zum Grundstück des Generalkonsulats kann vorgenommen werden


Bitte buchen Sie Ihren Termin hier.




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