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Wichtiger Hinweis zur Änderung der Zuständigkeiten der Standesämter

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Mit dem 2. Personenstandsrechtsänderungsgesetz (2. PStRÄndG), das am 01.11.2017 in Kraft trat, änderte sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme von Namenserklärungen sowie für die Registrierung von Auslandsgeburten und -eheschließungen in Deutschland. Die Anträge werden seither an jeweils an das Standesamt Ihres letzten Inlandswohnsitzes (bisher: Standesamt I in Berlin) weitergeleitet, sofern Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet sind. Das Standesamt I in Berlin ist fortan nur noch zuständig, wenn Sie noch niemals in Deutschland wohnhaft waren. Der Gesetzgeber erhofft sich, dass die Bearbeitungszeiten, welche sich derzeit noch auf bis zu vier Jahre belaufen können, hierdurch für die Antragsteller erheblich verkürzt werden können.

Bitte achten Sie darauf, nur noch die aktualisierten Formulare, welche Sie auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in den USA zum Download finden, zu benutzen und füllen Sie diese vollständig aus, so dass Ihr Antrag direkt dem zuständigen Standesamt korrekt zugeordnet werden kann. Die Formulare sind derzeit lediglich in deutscher Sprache verfügbar, werden jedoch zu gegebener Zeit noch zweisprachig veröffentlicht.

Während das Standesamt I in der Vergangenheit meist auf die Vorlage von Apostillen für US-amerikanische Personenstandsurkunden verzichtete, liegen den deutschen Auslandsvertretungen in den USA bis dato nur wenige Erfahrungswerte vor, inwieweit die meisten anderen Standesämter auf die Anbringung von Apostillen bestehen. Es liegt im Ermessen der Antragsteller, ob sie bei der Abgabe von Namenserklärungen oder der Beantragung von Geburten- oder Eheregistrierungen US-amerikanische Urkunden mit Apostille vorlegen oder ohne. Sollte die Apostille nicht beigefügt sein, ist es möglich, dass diese später auf Anforderung des zuständigen Standesamtes nachgereicht werden muss.

Bei einzelfallbezogenen Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular an Ihr zuständiges Generalkonsulat bzw. Botschaft wenden.

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