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Lebensbescheinigung für Rentenzwecke

01.07.2022 - Artikel


1. Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG):

Anerkannt werden hier auch Beglaubigungen:

• durch einen US-Notar

• durch einen behandelnden Arzt (entweder direkt auf dem Formular für Lebensbescheinigungen oder in einer separaten Bescheinigung)

• bei Heimbewohnern von der dortigen Heimleitung

• durch Vertreter jüdische Sozialeinrichtungen


2. Altersrente, Witwenrente oder ZRBG-Rente (sog. Ghetto-Rente)

Formulare für Lebensbescheinigungen werden Ihnen i. d. R. durch Ihren Rentenversicherer bis Mitte August eines Jahres zugesandt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an Ihren Rentenversicherer unter:


Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig

Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777

Telefax: +49 69 6530 1510 865


Sollten Sie das Formular bis zum o. g. Termin nicht erhalten haben, können Sie auch gern auf dieses Blanko-Formular zugreifen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Website. Weitere Antworten auf Fragen zu Ihrer Auslandsrente finden Sie hier.


Unterschriftsbeglaubigungen für Lebensbescheinigungen

sollten Sie vorrangig bei folgenden Institutionen im Gastland anfragen:

- alle Behörden des Wohnsitzstaates, wie Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Polizei, Rentenversicherungsträger, etc.
- Banken,
- Krankenhäuser/ Rotes Kreuz
- Pfarrämter/ Rabbinate.


Sollten Sie als Rentenempfänger aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen nicht selbst unterschreiben können, können Sie hierzu eine/n Bevollmächtigten (z. B. ein Familienmitglied) beauftragen. Bitte achten Sie darauf, dass die persönlichen Daten Ihrer/s Bevollmächtigten in die Lebensbescheinigung eingeschrieben sind.

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