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Apostille-Behörden in Deutschland

Artikel

Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Auslandsvertretungen können eine solche Apostille nicht ausstellen. Neben der ausstellenden Behörde sind je nach Bundesland weitere Stellen zur Ausstellung befugt.

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:

Urkunden des Bundes

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Referat Apostillen und Forderungsmanagement

Team Apostillen und Endbeglaubigungen

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.

Urkunden der deutschen Bundesländer

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. Im Allgemeinen sind zuständig:

Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks;
Bezirksregierung;
in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten;
in Niedersachsen: Polizeidirektionen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück;
in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar.

Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten

Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land- (Amts-)Gerichtspräsidenten.

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