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Lebensbescheinigung im Krankheitsfall

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In den USA lebende Rentenbezieher bekommen einmal im Jahr das Formular Lebensbescheinigung zugeschickt. Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und die Unterschrift dann im Regelfall von einer Behörde bzw. autorisierten Stelle des Wohnlandes bestätigen lassen. In Einzelfällen kann es sein, dass ein Berechtigter zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung seine Wohnung nicht verlassen kann oder keine Unterschrift mehr leisten kann.

Sollte der Berechtigte die Bescheinigung zwar eigenhändig unterschreiben können, aber derzeit bettlägrig und/oder nicht transportfähig sein, besteht die Möglichkeit, daß ein Notar zu dem Berechtigten kommt (sog. Mobile Notary) . Telefonnummern von Mobile Notaries finden Sie zum Beispiel in den Gelben Seiten oder über eine Internetrecherche. Vor Bestellung eines Mobile Notary sollten Sie mit diesem klären, ob der Notar eine Lebensbescheinigung bestätigt.

Sollte der Berechtigte die Lebensbescheinigung aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderung nicht unterschreiben können und/oder ein Betreuer, Vormund beziehungsweise Pfleger bestellt sein, sollte die in diesem Fall bevollmächtigte Person der zuständigen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland folgende Dokumente zukommen lassen:


1. Originalvollmacht / Bestallung bzw. eine beglaubigte Kopie hiervon.Die Kopie sollte von einem Notary Public beglaubigt sein, die Übersendung einer einfachen Kopie reicht normalerweise nicht aus.
2. Ärztliche Bescheinigung im Original. Die Bescheinigung sollte auf dem Briefpapier des behandelnden Arztes oder Krankenhauses erstellt werden und folgende Punkte beinhalten:
a) Personalien des Patienten
b) Bestätigung, daß der Patient lebt
c) Informationen über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behandlung
d) Medizinische Begründung, warum der Patient die Bescheinigung nicht unterschreiben kann
e) Originalunterschrift des Arztes sowie dessen License Number
f) Datum der Bescheinigung (die Bescheinigung sollte innerhalb einer Woche nach Ausstellung an die zuständige Behörde in Deutschland geschickt werden) .
Sollte eine ärztliche Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann ggf. eine entsprechende Bestätigung einer Pflegeeinrichtung, sofern zutreffend, vorgelegt werden. Bitte klären Sie dies direkt mit der zuständigen innerdeutschen Behörde.
3. Original Lebensbescheinigung, unterschrieben vom Betreuer, Pfleger oder Vormund
4. Kopie eines anerkannten Identitätsnachweises sowohl des Rentenberechtigten als auch des Betreuers / Pflegers / Vormunds .

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Hinweise allgemein zu verstehen sind und für diese kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr übernommen werden kann. Im Einzelfall kann die Verfahrensweise aufgrund von Vorgaben der zuständigen innerdeutschen Behörde abweichen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall unmittelbar an die zuständige Stelle in Deutschland. Sie können dann mit dieser abstimmen, wie Sie weiter vorgehen müssen.

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