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Kinderreisepass

03.06.2022 - Artikel

Wer kann einen Kinderreisepass beantragen?

Für Kinder bis 12 Jahre, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann von der zuständigen Auslandsvertretung wahlweise an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Falls Sie eine Reise in ein anderes Land planen, prüfen Sie bitte, ob ein Kinderreisepass für die Einreise in dieses Land ausreichend ist.

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen Kinderreisepass?

Kinderreisepässe werden direkt durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ausgestellt, die Ausstellung kann daher, wenn die Anträge vollständig und mit allen Unterlagen vorliegen und bei Feststehen des Familiennamens des Kindes in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen.

Wie lange ist ein Kinderreisepass gültig?

Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind seit 1. Januar 2021 nur noch 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden u.a. nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.

Ich möchte einen Reisepass oder einen Kinderreisepass für unser minderjähriges Kind beantragen. Wer muss die Einverständniserklärung unterschreiben?

Die Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses oder zur Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen bei der Antragsstellung in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung unterschrieben werden, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. Der Text der Einverständniserklärung befindet sich auf der Rückseite des Antragsformulars für einen Reisepass bzw. auf der Rückseite des Antragsformulars für einen Kinderreisepass. Falls einer der beiden Elternteile verhindert sein sollte, bei der Auslandsvertretung vorzusprechen, muss die Unterschrift des abwesenden Elternteils unter dem Antragsformular beglaubigt sein.

In Fällen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht (engl: sole custody) besitzt, muss nur dieser Elternteil die Einverständniserklärung unterschreiben. Zusätzlich muss in diesen Fällen durch Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses des zuständigen Familiengerichts das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Ein bloßer Hinweis auf eine Trennung oder auf die Abwesenheit des anderen Elternteils reicht nicht aus.

Ihr Kind, für das Sie einen Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.

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