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Ausstellung eines Reisepasses für Erwachsene

24.03.2023 - Artikel

Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen im Original mit.

German passport/ Deutscher Reisepass
Germany passports and visas isolated on white background© colourbox

Ausstellung von Reisepässen (für Antragsteller über 18 Jahre)

Die Gültigkeitsdauer des deutschen biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Bitte beachten Sie: Ein deutscher biometrischer Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt werden. Einmal eingereichte Unterlagen müssen mit jedem Antrag erneut vorgelegt werden.

Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung und während der Besucherzeiten in der Botschaft, einem Generalkonsulat oder bei einigen Honorarkonsuln gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für eine Beantragung bei einem Honorarkonsul/einer Honorarkonsulin u. a. andere Zahlungsweisen und Gebühren greifen als bei Botschaft oder Generalkonsulaten. Eine Antragstellung per Post nicht möglich. Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses PDF / 534 KB
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
    Musterbeispiele für geeignete biometrische Passfotos PDF / 2 MB // Passbildschablone
  • Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend)
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
  • Für Nicht-US-Staatsangehörige: Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in den USA (US-Aufenthaltsvisum oder US Resident Alien Card) - Informationen für Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum
  • Für US-Staatsangehörige: Nachweis des Erwerbs der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit (z.B.: US Geburtsurkunde, Consular Report of Birth Abroad, US Certificate of Naturalization und Beibehaltungsgenehmigung) und US-Pass;
  • Nachweis über die derzeitige Namensführung (deutsche Geburtsurkunde, deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
  • Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, ist unter Umständen eine Namenserklärung erforderlich: Informationen zur Namenserklärung
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung und US-Einbürgerungsurkunde
  • Ihr US-Führerschein oder eine „utility bill“ als Adressnachweis
  • falls zutreffend, Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
  • falls die Eintragung Ihres Doktorgrades im Pass gewünscht ist: Meldebescheinigung, früherer Pass oder Personalausweis mit Eintragung des Doktortitels. Bei erstmaliger Eintragung: Promotionsurkunde (diese muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum enthalten)
  • Nur für erwachsene Erstantragstellende: Sofern einer Ihrer Elternteile bei Ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und Sie die deutsche Staatsangehörigkeit somit per Geburt und nicht durch Einbürgerung erworben haben, benötigen wir folgende zusätzliche Unterlagen:
    o Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild),
    o Bei US-amerikanischem Elternteil ohne Reisepass: Vorlage des Führerscheins oder der State ID
    o gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum),
    o Heiratsurkunde der Eltern.
  • Passgebühr
  • Darüber hinaus ist es an einigen deutschen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten erforderlich, dass bei Antragstellung bereits ein frankierter Umschlag für den Versand Ihrer Dokumente eingereicht wird. Die Auslandsvertretungen, die dieses Erfordernis haben, werden Sie hierüber in Ihrer Terminbuchungsbestätigung informieren.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei einer Auslandsvertretung in den USA erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Gebühren

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren

Namenserklärung

Falls sich Ihr Name seit der letzten Passbeantragung geändert hat, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung verlangt werden.

Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht.

Terminvereinbarung für die Passbeantragung

Passanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Sie wissen nicht, welche unserer neun Vertretungen für Sie zuständig ist? Bitte konsultieren Sie vorab unseren Konsulatsfinder

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