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Passbeantragung über Honorarkonsuln

08.04.2022 - Artikel

Die Anreise zur Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat ist für Sie sehr weit? Prüfen Sie hier, ob Sie Ihren neuen Reisepass auch bei einer Honorarkonsulin oder einem Honorarkonsul beantragen können!

Wappen eines deutschen Honorarkonsuln
Wappen Honorarkonsul© picture alliance

Seit 1. November 2007 erfordert das Passgesetz ausnahmslos die persönliche Vorsprache für die Ausstellung eines deutschen Reisepasses mit biometrischen Merkmalen. Die Beantragung per Post ist seither nicht mehr möglich.

Zuständig für die Passausstellung sind im Ausland nur berufskonsularische Vertretungen, also in den USA die Botschaft Washington und die acht Generalkonsulate.

Um Ihnen die zum Teil sehr weite und mit hohen Kosten verbundene Anreise zur Botschaft oder zu einem der Generalkonsulate zu ersparen, wurden insbesondere in Bundesstaaten ohne berufskonsularische Vertretung einzelne Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten von Amerika mit der erforderlichen Hard- und Software ausgestattet, um Passänträge inklusive der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) entgegenzunehmen.

Neben den regulären Passgebühren und Auslagenersatz für die Versendung des fertigen Reisepasses fallen für den Antragsteller zusätzliche Gebühren an in Höhe von bis zu 95,50 Euro für die Passbearbeitung durch einen Honorarkonsul. Für die Versendung Ihrer Antragsunterlagen vom Honorarkonsul an die übergeordnete berufskonsularische Vertretung können zusätzliche Auslagen anfallen. Die berufskonsularische Vertretung prüft Ihren Passantrag inhaltlich und bearbeitet ihn weiter; Rückfragen (etwa zur Staatsangehörigkeit oder zur Namensführung) werden von dort aus direkt mit Ihnen aufgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren zwar in Euro berechnet werden, jedoch bei der Honorarkonsulin oder dem Honorarkonsul nur mit Bargeld in US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung bezahlt werden können. Eine Bezahlung mit Kreditkarte oder mit Bargeld in Euro ist nicht möglich.

Sollte im Einzelfall eine Namenserklärung erforderlich sein, fallen für die hierfür erforderliche Unterschriftsbeglaubigung Kosten in Höhe von 79,57 EUR an. Kosten für Kopiebeglaubigungen betragen zwischen 26,21 Euro und 28,54 Euro.

Ob die Honorarkonsulin oder der Honorarkonsul, in deren/dessen Bezirk Sie wohnen, diesen Service anbietet, können Sie aus den Kontaktdaten auf dieser Webseite ersehen:

Honorarkonsul-Finder


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