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Todesfall eines Rentenempfängers

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Im Todesfall eines Rentenempfängers muss die zuständige Rentenbehörde umgehend informiert werden. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Die Nachricht, dass der Rentenempfänger verstorben ist, ist von den Angehörigen bzw. dem Nachlassverwalter direkt an die Rentenbehörde zu übermitteln. Folgende Informationen bzw. Dokumente werden dabei benötigt:

  • Sterbeurkunde des Rentenempfängers (falls möglich im Original)
  • Name der Rentenbehörde sowie die Rentenversicherungsnummer
  • Name und Kontaktinformationen des nächsten Angehörigen bzw. des Nachlassverwalters

Falls der Verstorbene Rentenzahlungen des NL Renten Service durch die Postbank erhielt, was in der Regel der Fall sein wird, senden Sie bitte umgehend eine Email an den Rentenservice, oder verwenden folgenden Link, um den Todesfall zu melden:

E-Mail an den NL Renten Service

Online-Formular des NL Renten Service

Der Rentenempfänger bzw. dessen Nachlass hat letztmalig Anspruch auf die Rentenzahlung des Monats, in dem sich der Todesfall ereignete. In den meisten Fällen werden die Zahlungen entweder am Monatsanfang bzw. Ende des Vormonats geleistet. Auf Rentenzahlungen, die danach eingehen, besteht kein Rechtsanspruch und sie müssen ggf. zurückerstattet werden.

Bitte beachten Sie, dass es auch nach der Benachrichtigung über den Todesfall einige Wochen dauern kann bis die Zahlungen eingestellt werden. Da die Rentenzahlungen in der Regel zu Beginn des Monats geleistet werden, sind Überzahlungen keine Ausnahme. Bei Direktüberweisung auf ein Bankkonto bucht die Rentenbehörde die überzahlte Rente wieder zurück. Angehörige bzw. Nachlassverwalter sollten daher das Bankkonto nicht schließen, bevor die Überzahlungen zurückgebucht wurden. Bei Scheckzahlung lösen Sie bitte den überzahlten Scheck nicht ein, sondern schicken diesen mit der Sterbeurkunde an die zuständige Rentenbehörde zurück.

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