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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei US-Einbürgerung

09.11.2022 - Artikel
Genehmigung zur Beibehaltung
Beibehaltungsgenehmigung© Germany.info

Das Wichtigste zuerst:

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Danach wird zukünftig, d.h. nach Inkrafttreten des Gesetzes am 26. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.

Achtung: Dies gilt erst NACH Inkrafttreten der Regelung am 26. Juni 2024.

Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text und auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.

Wenn Sie sich als Deutscher in den USA einbürgern lassen möchten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren möchten, müssen Sie vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und ausgehändigt bekommen. (§§ 17 Nr. 2, 25 StAG).

Die Bearbeitungsdauer durch das BVA dauert derzeit ca. ein Jahr.

Kernpunkte der Antragsprüfung sind Art und Umfang der fortbestehenden Bindungen an Deutschland und der zu erwartenden Nachteile bei einem Verzicht auf die Einbürgerung in den USA.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren herausgebracht hat.

Bitte senden Sie Ihren Antrag im Original mit allen relevanten Unterlagen nebst beglaubigter Kopie Ihres deutschen Reisepasses und Ihrer US-Greencard an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA, die diesen mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten wird. Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatsfinders. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie unter den weiteren Hinweisen.

Die Bearbeitungsdauer für Anträge auf Einbürgerung bei den US-Behörden ist sehr unterschiedlich. Bitte stellen Sie daher Ihren Antrag auf Einbürgerung in die US-Staatsangehörigkeit erst, wenn Sie Ihre Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben.

Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in den USA die US-Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besitzt beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es eines Antrages auf Einbürgerung oder auf Beibehaltungsgenehmigung bedarf.

Merkblatt und Antragsformular des Bundesverwaltungsamts

Zusätzliche Hinweise bei Beantragung aus den USA

Verfahrensfragen (Bearbeitungszeiten, Formvorschriften, Termine u.a.)

Konsulatsfinder

Verbindliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren in den USA erhalten Sie ausschließlich bei den Dienststellen der US Citizenship and Immigration Services (USCIS).

Was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer meiner Beibehaltungsgenehmigung abgelaufen ist?

Antragstellung
Antragsformular© picture-alliance

Wenn absehbar ist, dass Sie voraussichtlich nicht innerhalb der zweijährigen Gültigkeitsdauer der Beibehaltungsgenehmigung in die US-Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, sollten Sie beim Bundesverwaltungsamt erneut eine Beibehaltungsgenehmigung (sog. „Anschlussurkunde“) beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen, in dem Sie Angaben zum Sachstand Ihres US-Einbürgerungsverfahrens machen. Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.

Außerdem müssen Sie im Antrag angeben, ob bei Ihnen weiterhin Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland vorliegen, und ob die Gründe für den Erwerb der US-Staatsangehörigkeit weiterhin gegeben sind.

Für jede erneute Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung fällt beim Bundesverwaltungsamt eine Gebühr an.

Bitte beachten Sie, dass Sie die neue Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig - vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums der vorherigen Beibehaltungsgenehmigung - in Empfang nehmen, da andernfalls bei Einbürgerung in die US-Staatsangehörigkeit der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht.

Hinweis für deutsche Staatsangehörige auf Bermuda:

Beim sogenannten „Bermuda-Status“ handelt es sich aus deutscher Sicht um keine Staatsangehörigkeit, sondern lediglich um einen privilegierten Aufenthaltsstatus. Da es sich nicht um die Staatsangehörigkeit eines souveränen Staates handelt, die der deutschen Staatsangehörigkeit vergleichbar wäre, führt die Annahme des Bermuda-Status nicht zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Analog führt auch die Annahme der Zugehörigkeit zu den Britischen Überseeischen Territorien (British Overseas Territories Citizenship, BOTC) nicht zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist daher in beiden Fällen nicht erforderlich.

Die BOTC kann jedoch durch Registrierung in die (vollwertige) britische Staatsangehörigkeit überführt werden. Wenn die Registrierung als britischer Staatsangehöriger oder ein britischer Reisepass beantragt werden und damit die Überleitung des Bermuda-Status/der BOTC in die (vollwertige) britische Staatsangehörigkeit, kann hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gehen. Vor Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit bzw. eines britischen Reisepasses sollte daher eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Honorarkonsul auf Bermuda oder das zuständige Generalkonsulat New York.

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