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Verzicht auf und Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

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Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit bei US-Einbürgerung

Wenn Sie in den USA leben, neben der deutschen auch die amerikanische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit besitzen und auf die deutsche verzichten wollen, müssen Sie hierfür einen Verzichtsantrag stellen.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln als für im Ausland lebende Deutsche zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde prüft die Anträge. Mit Aushändigung der Verzichtsurkunde durch die Auslandsvertretung wird der Verzicht wirksam.

Finden Sie weiterführende Informationen sowie das Antragsformular hier.

Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige, die keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden, um sich in einem Drittstaat einbürgern zu lassen und dies die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraussetzt - in den USA ist dies regelmäßig nicht der Fall. Der Drittstaat muss zugesichert haben, dass die Einbürgerung nach Entlassung erfolgen wird, da der deutsche Staatsangehörige nicht staatenlos werden darf. Die Entlassung wird wirksam mit Aushändigung der Entlassungsurkunde.

Finden Sie weiterführende Informationen sowie das Antragsformular hier.

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