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Eheschließung in Florida, US-Jungferninseln und Puerto Rico

Artikel

Informationen zur Eheschließung in Florida, Virgin Islands und Puerto Rico.

Eheschließung in Florida, US Jungferninseln und Puerto Rico

(Stand Mai 2023- ohne Gewähr)

Florida

Eheschließungen sind in Florida auch für nicht hier ansässige Personen möglich, eine in Florida erfolgte und beim zuständigen Gericht registrierte Eheschließung ist in Deutschland uneingeschränkt gültig. Eine Apostille ist zudem in vielen Fällen empfehlenswert.

Zunächst wird für die Eheschließung eine Heiratserlaubnis (Marriage License) benötigt, die im Marriage Licenses Office (Clerk of County Court) oder beim Gericht (Court House) des jeweiligen Counties erhältlich ist.
Üblicherweise kann die Marriage License immer in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr montags bis freitags (nicht an Feiertagen) beantragt werden, eine Liste von allen Clerks of Court Offices in Florida finden Sie z.B. hier:

Clerk of Court Offices Florida

Das Mindestalter für beide Bewerber ist 18 Jahre (The 2022 Florida Statutes, Title XLIII, Chapter 741.04). Minderjährige, die mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben, können die Marriage License nur nach Vorlage einer schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern bzw. Vormund) erhalten; die Einwilligung muss von einem Staatsbeamten beglaubigt sein, der die Ermächtigung zur Notarisierung und Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen hat. Darüber hinaus darf die ältere der beiden heiratswilligen Personen maximal zwei Jahre älter sein als der Minderjährige. Für Antragsteller unter 17 Jahren können keine Ausnahmen zur Eheschließung mehr zugelassen werden.

Bei der Antragstellung haben U.S.-Amerikaner sowie Residents ihre Sozialversicherungs-nummer (Social Security Number) vorzulegen.
Ausländer, die über keine U.S. Social Security Number verfügen, haben sich durch ihre Alien Registration Card oder falls nicht vorhanden, wie etwa bei Touristen, durch Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig), Personalausweis, Führerschein oder jeden anderen gültigen Lichtbildausweis mit Unterschrift auszuweisen. In Ausnahmefällen kann auf die genannten Dokumente verzichtet werden. Dies steht jedoch im Ermessen des Gerichts, weshalb von der Beantragung ohne ausreichende Ausweisdokumente abzuraten ist. In einigen wenigen Counties wird zusätzlich noch die Vorlage weiterer Papiere, wie beispielsweise der Geburtsurkunde, verlangt.

Im Falle von Vorehen muss das genaue Datum der Beendigung der Ehe angegeben werden. Ferner ist zu erklären, ob die Ehe durch Scheidung, Eheaufhebung oder durch Tod aufgelöst wurde. Die Angaben sind schriftlich zu machen sowie an Eides Statt zu versichern. Nachweise sind üblicherweise nicht erforderlich.
Lediglich für den Fall, dass die Marriage License binnen 30 Tagen nach Beendigung der früheren Ehe beantragt wird, bedarf es zusätzlich der Vorlage eines amtlich übersetzten Scheidungsurteils bzw. einer Sterbeurkunde.

Blut- oder sonstige medizinische Untersuchungen sind nicht erforderlich.

Wenn die Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, wird die Marriage License in der Regel sofort ausgestellt. Die Trauung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Marriage License erfolgen. Die Marriage License ist für den gesamten Bundesstaat Florida gültig, d.h. die Trauung muss nicht im County der Ausstellung erfolgen.

Die Gebühr für eine Marriage License beträgt US-$ 86.00. Falls die Trauung gleich dort vorgenommen werden soll, wird in Miami-Dade-County z.B. eine weitere Gebühr von US-$ 30.00 erhoben.

Seit 01.01.1999 sieht ein Gesetz vor, dass die Verlobten bei Antragstellung die Teilnahme an einem vierstündigen sog. Premarital Course nachweisen sollen (The 2022 Florida Statutes, Title XLIII, Chapter 741.04 para. 5). Dabei handelt es sich um eine Art „Ehevorbereitungskurs“, in dem die Antragsteller über das Wesen sowie Rechte und Pflichten der Ehe unterrichtet werden. Können die Verlobten nicht nachweisen, dass sie an einem solchen Kurs teilgenommen haben, so muss zwischen Ausstellung der Heiratslizenz und der Trauung ein Zeitraum von drei Tagen liegen. Allerdings haben Verlobte, die ihren ständigen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Florida haben, diese Wartezeit ohnehin nicht einzuhalten. Beide Parteien müssen in jedem Fall eine schriftliche Erklärung darüber abgegeben, dass sie die im Handbuch enthaltenen Informationen über die Rechte und Pflichten von Ehepartnern gemäß Chapter 741.0306, Title XLIII des 2022 Florida Statues zur Kenntnis genommen haben.

Zur Eheschließung bei Vorlage der Marriage License sind berechtigt:
- Geistliche aller Konfessionen
- Justizbeamte (Judicial officers)
- Öffentliche Notare (Notaries public)

Falls die Brautleute nicht Englisch sprechen, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden, außer die die Trauung vornehmende Person führt die Zeremonie in deutscher Sprache durch (siehe unten).
Trauzeugen sind möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Damit die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, ist unbedingt die Registrierung beim zuständigen Gericht (Clerk of Court Offices, s.o.) erforderlich, erkennbar durch einen entsprechenden Aufdruck oben rechts auf der Urkunde.

Ansonsten empfiehlt sich die Beantragung einer Apostille, die in einigen Bundesländern für die nachträgliche Registrierung der ausländischen Eheschließung verlangt wird. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem lokalen Standesamt in Deutschland, ob diese dort erforderlich ist.

Eine Apostille ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und der Zuständigkeit des Ausstellers einer ausländischen Urkunde nach der Haager Konvention von 1961.

Zur Beantragung der Apostille wenden Sie sich an das Department of State von Florida:

Department of State
Division of Corporations
Apostilles Section
P.O. Box 6800
2415 N. Monroe Street, Suite 810
Tallahassee, FL 32314

Telefonnummer: +1 850 245 6053

https://dos.myflorida.com/sunbiz/other-services/apostille-notarial-certification/

Fügen Sie der Urkunde ein formloses Schreiben bei, in dem Sie erklären, dass Sie für die Urkunde eine Apostille benötigen und für welches Land diese benötigt wird. Geben Sie für Rückfragen eine Telefonnummer an. Die Gebühr für die Apostille zu einer bei Gericht registrierten Heiratsurkunde beträgt US-$ 20.00.
Legen Sie den Unterlagen einen Scheck oder eine Money Order ausgestellt auf „Florida Department of State“, sowie einen vorfrankierten und adressierten Rückumschlag bei. Bargeld wird nicht akzeptiert.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Apostillen in Florida nur durch einfaches „Tackern“ mit der Originalurkunde verbunden werden. Der US-Bundesstaat Florida bestätigte mehrfach, damit den Anforderungen der o.g. Konvention zu entsprechen.

Es wird empfohlen, mit dem Organisator ihrer Eheschließung zu vereinbaren, dass dieser die Registrierung und die Anbringung der Apostille veranlasst. Dies dauert in aller Regel mehrere Tage bis Wochen. Die Beantragung vom Ausland aus ist kompliziert und kostenintensiv, das Generalkonsulat kann dabei nicht behilflich sein.

US-Jungferninseln

Eheschließungen sind auf den US-Jungferninseln auch für nicht dort ansässige Deutsche möglich. Hierzu wird vorab eine Heiratserlaubnis (Marriage License) benötigt, die bei der folgenden Adresse beantragt werden kann:

Superior Court of the Virgin Islands
Family Court Division

P.O. Box 70
Charlotte Amalie
St. Thomas, USVI 00804
Tel.: 340-774-6680 Ext. 6207 (Hyacinth Lockhardt)

http://www.visuperiorcourt.org/

Öffnungszeiten: Mo – Fr 8:00 – 17:00 Uhr, feiertags und am Wochenende üblicherweise geschlossen. Nach entsprechender Vorabsprache öffnet das Familiengericht auch an Wochenenden und bestimmten Feiertagen gegen eine Gebühr in Höhe von US-$ 150.

Dem Antrag ebenfalls beigefügt werden müssen zunächst Geburtsurkunden beider Heiratswilligen. Befindet sich der Geburtsort in Deutschland, so kann das deutsche Standesamt die Urkunde auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausstellen. Eine Übersetzung in die englische Sprache ist daher nicht nötig. Falls die Urkunden nicht auf einem mehrsprachigen Vordruck vorgelegt werden, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen. Für deutsche Geburtsurkunden, die aus dem Ausland angefordert werden, sind Gebühren zu entrichten. Des Weiteren beizufügen ist ein rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung, falls einer der Heiratswilligen geschieden ist sowie eine beglaubigte Sterbeurkunde mit englischer Übersetzung, falls einer der Heiratswilligen verwitwet ist. Im Falle einer Antragstellung vor Anreise bitten die lokalen Behörden zudem um eine formlose Information vorab hinsichtlich Kontaktdaten, des Hochzeitsdatums, der Anreise sowie der Wahl der Person, die die Trauung vollziehen soll, sofern dies nicht durch einen Richter geschehen soll.

Der Antrag ist an das jeweilige Gericht zu richten. Anschließend wird der Antrag öffentlich für acht Tage als Aufgebot ausgehängt. Zur Aushändigung der Heiratslizenz müssen beide Heiratswilligen persönlich vor dem Clerk vorsprechen und auf die Richtigkeit ihrer Angaben schwören. Alternativ können die Heiratswilligen eine Erklärung an Eides Statt auf dem Antragsformular abgeben. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente (Reisepass und Personalausweis) vorgelegt werden.

Ärztliche Untersuchungen und Bluttest sind nicht erforderlich.

Die Trauung kann sodann frühestens am neunten Tag nach Bestellung des Aufgebots erfolgen. In Sonderfällen kann unter Angabe von Gründen auf die Angebotsfrist verzichtet werden. Generell besteht die Möglichkeit einer zivilen oder einer religiösen Trauung, sodass die Eheschließung sowohl von einem Standesbeamten (Gericht) als auch von einem Geistlichen aller Konfessionen vorgenommen werden kann. Soll die Eheschließung auch beim Gericht (siehe obige Adresse) vorgenommen werden, fällt eine Gebühr von 400.00 US-$ an. Die Kosten belaufen sich also insgesamt auf:

Antragstellung: 100 US-$

Ausstellung Heiratserlaubnis: 100 US-$

Durchführung Ehezeremonie: 400 US-$

Die Bezahlung der Gebühren kann mittels Scheck, Money Order oder per Bargeld vor Ort erfolgen. Bei der elektronischen Einreichung des Antrages kann sowohl direkt mit Kreditkarte gezahlt werden als auch später vor Ort gezahlt werden.

Falls die Brautleute nicht Englisch sprechen, muss ein Dolmetscher zugegen sein. Trauzeugen sind nicht erforderlich.

Damit die Heiratsurkunde in Deutschland verwendet werden kann, ist erforderlich:

1. die Registrierung beim Gericht (Territorial Court)
2. die Anbringung einer Apostille durch das

Office of the Lieutenant Governor
# 18 Kongens Gade
Charlotte Amalie, VI 00804

Tel.: 340–774-2991

Die Gebühr beträgt 25.00 US-$.

Es wird dringend empfohlen, die Registrierung und die Erteilung der Apostille unmittelbar nach der Eheschließung und noch während des Aufenthaltes auf den US-Jungferninseln zu veranlassen, da dieses von Deutschland aus mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und eventuell Monate dauern kann.


Puerto Rico

Auch in Puerto Rico sind Eheschließungen für nicht dort ansässige Deutsche möglich. Es bedarf jedoch einer eidesstaatlichen Erklärung, dass der Grund für den Besuch in Puerto Rico die Eheschließung ist und man danach wieder ausreisen wird. Diese Erklärung muss vor einem Notary Public abgegeben und von diesem beglaubigt werden. Sollte die Beglaubigung in den USA vorgenommen worden sein, muss das Dokument wiederum bei dem zuständigen Country Clerk, dem Gerichtsbediensteten im zuständigen Bezirk in Puerto Rico, beglaubigt werden. Stammt die Erklärung weder aus den USA noch aus Puerto Rico, muss sie beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein.

Außerdem wird ebenfalls eine Heiratserlaubnis (Marriage License) benötigt, die bei den folgenden Adressen beantragt werden kann:

In San Juan:

Unidad de Salud Pública Dispensario Manuel Díaz García
(altos) Oficina 249
Avenida Fernándesz Juncos Pda. 19

In Santurce Rio Piedras:

Unidad de Salud Pública
Calle Vallejo/Esquina Georgetti
Río Piedras;

sowie bei allen örtlichen Meldeämtern (Registro Demográfico)

Damit die Marriage Licence erteilt werden kann, müssen die folgenden Dokumente bei der Beantragung vorgelegt werden:

  • gültigen Lichtbildausweis (Reisepass),
  • aktuelles Gesundheitszeugnis aus dem Heimatland, aus dem hervorgeht, dass beide Partner die medizinischen Voraussetzungen für eine Eheschließung im Heimatland erfüllen (maximal zehn Tage alt),
  • Geburtsurkunden,
  • Steuermarke (Internal Revenue Stamp) über einen Betrag in Höhe von 150 US-$.

    Sollte einer der Heiratswilligen zuvor bereits verheiratet gewesen sein, muss außerdem das Original oder eine beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners nebst englischer oder spanischer Übersetzung vorgelegt werden.

    Personen unter 21 Jahren müssen von beiden Eltern begleitet und das Sorgerecht nachgewiesen werden.

    Die Eheschließung kann ausschließlich von einem Standesbeamten bzw. einer zur Durchführung von Eheschließungen zertifizierten Person vorgenommen werden. Trauzeugen sowie die Hinzuziehung eines Dolmetschers sind nicht erforderlich. Der Standesbeamte spricht ausschließlich Spanisch, stellt jedoch nur Fragen zur Person, sodass man diese auch ohne Kenntnisse der spanischen oder englischen Sprache beantwortet werden können.

    Nach der Eheschließung ist der Standesbeamte verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen die Heiratsurkunde dem Meldeamt des Bezirks vorzulegen, in dem die Eheschließung stattgefunden hat. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der vom Standesbeamten bei der Eheschließung übergebenen blauen Bestätigung (Formular RD-73) es sich lediglich um eine Bescheinigung darüber handelt, dass die Originalheiratsurkunde vorschriftsmäßig eingetragen ist. Die Heiratsurkunde kann persönlich bei den örtlichen Meldebehörden in Puerto Rico abgeholt oder online beantragt werden.

    Damit die Heiratsurkunde auch in Deutschland verwendet werden kann, ist die Anbringung der Apostille erforderlich. Es wird empfohlen, mit dem Standesbeamten zu vereinbaren, dass dieser die Anbringung der Apostille durch die zuständige Behörde veranlasst. Die für die Erteilung der Apostille zuständige Behörde ist das

    Oficina de Certificaciones y Reglamentos
    Apartado 9023271
    San Juan, Puerto Rico 00902
    https://www.statedepartment.pr.gov/apostilles

    Die Gebühr für die Apostille beträgt 3.00 US-$ zuzüglich Rückporto.



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