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Urkundenbeschaffung im Amtsbezirk

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Im Amtsbezirk des Generalkonsulats Los Angeles wenden Sie sich bitte an folgende U.S. Behörden:

Alle Informationen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden in Kalifornien finden Sie im Internet auf der Webseite des California Department of Public Health unter www.cdph.ca.gov

Bei Todesfällen in Kalifornien sind entweder die einzelnen Counties (z.B. Los Angeles County) oder alternativ das California Department of Public Health in Sacramento zuständig. Liegt der Sterbefall nicht länger als fünf Monate (in Los Angeles 12 Monate) zurück, ist die Sterbeurkunde nur beim County erhältlich.

Wenn Sie den Weg über einen der kalifornischen Counties gehen, beachten Sie bitte auch, dass sich deren Zuständigkeit am Sterbeort orientiert. Wenn der Verstorbene zum Beispiel in Orange County gewohnt hat, aber in Los Angeles County verstorben ist, wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Los Angeles County.

Für Urkunden aus Arizona kontaktieren Sie bitte das Department of Health Services in Phoenix, in Colorado das Department of Public Health and Environment in Denver, in Nevada das Division of Health in Carson City und in Utah das Bureau of Vital Statistics in Salt Lake City. Die Kontaktinformationen dieser Behörden finden Sie im Internet unter www.cdc.gov/nchs/howto/w2w/w2welcom.htm

Darüber hinaus bieten private Anbieter den Service an, Personenstandsurkunden gegen Gebühr zu beschaffen

Besonderheit bei Sterbeurkunden:

In den USA wird zwischen „certified authorized death certificate“ und „certified informational death certificate“ unterschieden. Die Inhalte der beiden Sterbeurkundenarten sind identisch. Erstere ist lediglich für einen bestimmten Personenkreis (u.a. enge Verwandte) zugänglich und umfasst die Beglaubigung der persönlichen Daten des Antragstellers. Die Beschaffung einer „certified informational death certificate“ ist einfacher und sollte in der Regel für Zwecke in Deutschland ausreichend sein.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Urkundenbeschaffung

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