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Eheschließung im Bundesstaat New Jersey

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Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Deutsche - auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA - können sich im Staate New Jersey trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom Marriage License Bureau der jeweiligen Gemeinde erteilt.

Zur Beantragung der „Marriage License“ legen Verlobte, die noch nicht verheiratet waren, ihren Reisepass vor (bei US-Amerikanern: social security number) und füllen einen Antrag aus, über den innerhalb von 3 Tagen entschieden wird (Gebühr US-$ 28,-). Bei der Beantragung muss ein Zeuge (über 18 Jahre alt) anwesend sein, der beide Verlobte kennt. Es muss zudem der Name der Person, die die Trauungszeremonie durchführt, der Ort und das Datum der geplanten Eheschließung angegeben werden.

Bei Geschiedenen bedarf es der Vorlage des Scheidungsurteils, bei Verwitweten der Vorlage der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten.

Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, die deutschen Urkunden mit einer sog. Apostille von der hierfür zuständigen innerdeutschen Behörde versehen zu lassen. Bitte erfragen Sie bei der die Urkunden ausstellenden Behörde (Standesamt, Familiengericht etc), durch wen die Apostille im jeweiligen Amtsbezirk erteilt wird.

Geburtsurkunden der Antragsteller sind nicht erforderlich, wenn der Reisepass vorgelegt wird.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: New Jersey

Bei der Trauungszeremonie muß ein Trauzeuge (Mindestalter 18 Jahre) anwesend sein.

Ist die Eheschließung in Deutschland gültig?

Eine nach dem Ortsrecht formgültig geschlossene Ehe gilt auch nach deutschem Recht als formgerecht eingegangen. Es bedarf keiner Nachbeurkundung in der Bundesrepublik Deutschland.

Behörden in Deutschland, denen die Heiratsurkunde vorgelegt wird, können auf der Vorlage einer Apostille bestehen. Es wird daher dringend empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des US-Aufenthalts und nicht erst später von Deutschland aus mit einer Apostille versehen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einholung der Apostille das so genannte „long form marriage certificate for foreign use“ benötigen.


Hinweise zur Namensführung nach der Eheschließung


Nach deutschem Recht können bei einer Eheschließung können die Ehegatten auf Befragen des Standesbeamten bestimmen, welchen Familiennamen sie in der Ehe führen wollen.

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