Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung im Bundesstaat New York

Artikel


Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Deutsche - auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA - können sich im Staat New York trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom Marriage License Bureau der jeweiligen Gemeinde erteilt. Für den Stadtbezirk Manhattan von New York City ist dies das

Marriage License Bureau of the City of New York
Municipal Building, Room 262
1 Centre Street
New York, NY 10007
Internet: New York

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.30 - 15.45 Uhr

Für die Beantragung der Marriage License ist die Vorlage des Reisepasses und das Ausfüllen eines Antrags auf Ausstellung der Heiratserlaubnis (Marriage License) erforderlich, die gegen Bezahlung einer Gebühr (US $ 35,-) sofort erteilt wird und 60 Tage gültig ist. Die Trauung kann grundsätzlich erst 24 Stunden nach Erteilung der Marriage License vollzogen werden (Gebühr US $ 25,-). Von diesem Erfordernis kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ein Trauzeuge (Mindestalter 18 Jahre) muss anwesend sein.

Die Trauungszeremonie im Standesamt der Stadt New York ist äußerst nüchtern.

Im Anschluss an die Trauungszeremonie sollte man sich umgehend um Ausstellung der Heiratsurkunde in der sog. „extended version for foreign use“ bemühen. Die Gebühr beträgt US $ 35,-.

Die Bezahlung aller Gebühren ist nur mittels Kreditkarte oder einer sog. „Money Order“ möglich (in speziell dazu autorisierten Geschäften und Post erhältlich).

Geschiedene müssen in ihrem Antrag Datum und Ort des rechtskräftigen Scheidungsurteils sowie den Namen des geschiedenen Ehepartners angeben. In den meisten Fällen muss das Scheidungsurteil nicht vorgelegt werden. Da jedoch jederzeit die Vorlage des Scheidungsurteils mit englischer Übersetzung verlangt werden kann, wird empfohlen, diese Dokumente bei der Beantragung der Marriage License mitzubringen. Bei Verwitweten bedarf es der Vorlage der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, ebenfalls mit englischer Übersetzung. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, die deutschen Urkunden mit einer sog. Apostille von der hierfür zuständigen innerdeutschen Behörde versehen zu lassen. Bitte erfragen Sie bei der die Urkunden ausstellenden Behörde (Standesamt, Familiengericht etc), durch wen die Apostille im jeweiligen Amtsbezirk erteilt wird.

Geburtsurkunden der Antragsteller oder ihrer Eltern sind nicht erforderlich.

Ist die Eheschließung in Deutschland gültig?

Eine nach dem Ortsrecht formgültig geschlossene Ehe gilt auch nach deutschem Recht als formgerecht eingegangen. Es bedarf keiner Nachbeurkundung in der Bundesrepublik Deutschland.
Behörden in Deutschland, denen die Heiratsurkunde vorgelegt wird, können auf der Vorlage einer Apostille bestehen. Es wird daher dringend empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des US-Aufenthalts und nicht erst später von Deutschland aus mit einer Apostille versehen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einholung der Apostille das so genannte „long form marriage certificate for foreign use“ benötigen.

Hinweise zur Namensführung nach der Eheschließung

Nach deutschem Recht können bei einer Eheschließung können die Ehegatten auf Befragen des Standesbeamten bestimmen, welchen Familiennamen sie in der Ehe führen wollen.

Verwandte Inhalte

nach oben