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Elektronische Notfallregistrierung für Deutsche

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Bei der Eintragung in die Deutschenliste handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Das Generalkonsulat Miami rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie/es – falls erforderlich – in Krisenund sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.

Alle Deutschen, die im Ausland leben, konnten auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden.

Bei der Eintragung in die Deutschenliste handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Das Generalkonsulat Miami rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie/es – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, über die in der Liste zu hinterlegenden e-Mail-Adressen, z.B. auf anstehende Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament hinzuweisen oder sonstige konsularische Hinweise zu übermitteln.

Die Möglichkeit der online-Registrierung ersetzt die bisher manuell geführten Deutschenlisten der deutschen Auslandsvertretungen. Wir bitten Sie daher, sich über das Internet elektronisch zu registrieren, auch wenn Sie in der sog. Deutschenliste bereits eingetragen waren. Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.

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