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Urnenbescheinigung / Leichenpass

20.05.2022 - Artikel

Durch die Deutschen Auslandsvertretungen in den USA werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt, wenn ein Sarg oder eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.


Durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den USA werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt. Die nachstehenden Informationen zu Sargüberführungen sind vorrangig für Bestattungsunternehmen bestimmt, da eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden darf.
Im Gegensatz zu Sargüberführungen bedarf es in Deutschland für den Transport einer Urne dagegen keiner Einschaltung eines Bestattungsunternehmens. So ist auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen). Der Urnentransport bis Deutschland kann z. B. durch sog. „Special Shipping Carriers“ vorgenommen werden. Informationen und Adressen hierzu finden Sie im Internet, u. a. hier (Liste nicht abschließend, Botschaft übernimmt für Dienstleistungen der Anbieter keine Gewähr).
Die Ankunft der Urne ist darüber hinaus dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung zu avisieren. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten ebenfalls vorab mit den betroffenen. Stellen in Deutschland abgesprochen werden.
Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport (z.B. Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt.
Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO eingangsabgabefrei.
Bitte beachten Sie: Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den USA stellen zwar Urnenbescheinigungen auch auf Veranlassung von Privatpersonen aus. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Urnentransports können sie jedoch nicht behilflich sein. Für die Dienste von o. g. Special Shipping Carriers übernimmt die Botschaft keine Gewähr.

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt. Bitte nutzen Sie den Konsulatfinder, um die in Ihrem Fall zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren.

Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein).
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll.
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung per Money Order: Bitte klären Sie vorab die zu zahlende Gebühr mit der zuständigen Auslandsvertretung.
  • Sofern Bescheinigung persönlich bei der Auslandsvertretung beantragt wird, ist darüber hinaus eine Zahlung mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) möglich.
  • Einige deutsche Auslandsvertretungen benötigen zur Bearbeitung Ihres Anliegens einen adressierten und frankierten Briefumschlag, den Sie bitte mit den weiteren erforderlichen Unterlagen einsenden. Bitte nehmen Sie hierzu mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorab Kontakt auf.

Leichenpass

Der sogenannte Leichenpass wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt. Bitte nutzen Sie unseren interaktiven Konsulatfinder, um die in Ihrem Fall zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren. Für die Überführung einer Leiche von den USA nach Deutschland sind durch das Bestattungsunternehmen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde
  • Bestattungserlaubnis / Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Pass des/der Verstorbenen bzw. beglaubigte Kopie
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll.
  • Gebühr für die Ausstellung der Leichenpasses per Money Order: Bitte klären Sie vorab die zu zahlende Gebühr mit der zuständigen Auslandsvertretung.
  • Sofern Leichenpass persönlich bei der Auslandsvertretung beantragt wird, ist darüber hinaus eine Zahlung mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) möglich
  • Einige deutsche Auslandsvertretungen benötigen zur Bearbeitung Ihres Anliegens einen adressierten und frankierten Briefumschlag, den Sie bitte mit den weiteren erforderlichen Unterlagen einsenden. Bitte nehmen Sie hierzu mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorab Kontakt auf.

Zusätzlich vom Bestattungsunternehmen:

  • Bescheinigung über die Gültigkeit der Lizenz als Bestattungsunternehmen
  • Bestätigung über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
  • Bestätigung über die Einsargung in einen Zinksarg

Interaktiver Konsulatfinder

Deutschland unterhält in den USA neun Vertretungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit herauszufinden, welche Vertretung für Ihren Aufenthalts- bzw. Wohnort in den USA zuständig ist. Sie können hierfür entweder unseren interaktiven Konsulatfinder konsultieren oder die Liste der geographischen Zuständigkeiten. Konsulatfinder

Disclaimer

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

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