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Ärzte, Anwälte, Übersetzer

25.02.2020 - Artikel
Law and Justice
Law and Justice© colourbox

Es gibt in den USA keine beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer. Die Auslandsvertretungen in den USA können auch grundsätzlich keine Übersetzungen fertigen oder beglaubigen. Die Botschaft Washington und die acht Generalkonsulate in den USA haben jedoch Listen von Übersetzern (deutsch/englisch, englisch/deutsch), deutschsprechenden Ärzten sowie von Rechtsanwälten in den jeweiligen geographischen Amtsbezirken der Vertretungen zusammengestellt.

Für viele Übersetzungstätigkeiten reichen auch die hiesigen Übersetzer aus. Ob eine in den USA gefertigte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte vorab mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.

Sie können Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.

Bitte konsultieren Sie das Webseitenangebot der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Mangels entsprechender Informationen stellen nicht alle Vertretungen alle vorgenannten Listen zur Verfügung.

Atlanta (Generalkonsulat)

Boston (Generalkonsulat)

Chicago (Generalkonsulat)

Houston (Generalkonsulat)

Los Angeles (Generalkonsulat)

Miami (Generalkonsulat)

New York (Generalkonsulat)

San Francisco (Generalkonsulat)

Washington (Botschaft)

Welche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?

Konsulatsfinder
Konsulatsfinder© Germany.info

Bitte nutzen Sie den interaktiven Konsulatsfinder, um herauszufinden, welche der neun deutschen Auslandsvertretungen in den USA für Sie zuständig ist.

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