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Staatsangehörigkeit
Unter den nachfolgenden Rubriken finden Sie Informationen und Antragsvordrucke zu den einzelnen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren.
Alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträge werden durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln bearbeitet, das für die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anliegen von im Ausland lebenden Personen zuständig ist. Die Botschaft und Generalkonsulate in den USA sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und leiten Ihre Anträge an das BVA weiter.
Eine Übersetzung englischsprachiger Dokumente ist in der Regel nicht notwendig.
Bitte kontaktieren Sie bei weiteren Fragen die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung, die Sie mit Hilfe des Konsulatsfinders herausfinden. Bitte verwenden Sie bei komplexen Sachverhalten, die mehrere Generationen umfassen, den Fragebogen zur Staatsangehörigkeit.
Fragebogen zur Staatsangehörigkeit
FAQ des Auswärtigen Amts zum Staatsangehörigkeitsrecht
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier.